Antwort der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg auf unsere Einwendungen zu den Messplätzen.

Sehr geehrter Herr Spottek,

zu den Anmerkungen der FW Hemmingen nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Messorte entlang der Hauptstraße in Hemmingen wurden mit dem Ziel ausgewählt, die mutmaßlich höchstbelasteten Teilabschnitt im Straßenverlauf der Hauptstraße zu beproben unter Einhalten der rechtlichen Rahmenbedingungen der 39. BImSchV (Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV).
Die Auswahl der Messorte erfolgte im Rahmen einer Vorortbegehung entlang des gesamten Straßenverlaufs der Hauptstraße.

Folgende Kriterien sind für uns ausschlaggebend:

1. Die 39. BImSchV legt in Anlage 3 die Standortkriterien für Messstellen fest. Es ist vorgesehen, dass die Probenahmestellen für verkehrsbedingte Belastungen mindestens für 100 m Straßenverlauf repräsentativ sein sollten. Dies ist in dem gewählten Teilstück der Hauptstraße der Fall; es liegt eine geschlossene Straßenschlucht mit einer Länge von annähernd 100 m vor. Im weiteren Verlauf der Hauptstraße, im Bereich zwischen der Eisgasse und der Pfarrgasse, ist die Bebauung insbesondere auf der rechten Straßenseite deutlich lückenhafter und z.T. auch zurückgesetzt. Das Teilstück ist kürzer, so dass zu befürchten ist, dass die Belastungen dort wesentlich kleinräumiger auftreten. Zudem fordert die 39. BImSchV, dass die Messstellen mindestens 25 m von Kreuzungen entfernt sein sollen.
Der Nachweis, dass die Messungen für einen längeren Straßenabschnitt repräsentativ sind, ist wichtig. Deshalb haben wir auch die vorliegende Messanordnung von 4 Messpunkten vorgeschlagen.

2. Neben den Emissionen sind die Ausbreitungsbedingungen im gegeben Straßenabschnitt für die Schadstoffbelastung entscheidend. Der gewählte Straßenabschnitt liegt u.W. nach quer zu der im Messgebiet vorherrschenden Hauptwindrichtung (Westwind). Diese Konfiguration wird in der Literatur als die kritischste für den Schadstoffaustausch zwischen Straßenraum und Überdachbereich angesehen, da aufgrund der Versperrungswirkung der Gebäude das Eindringen des Windes und damit der Abtransport der Schadstoffe behindert wird. Es kommt zu einer Akkumulation der emittieren Schadstoffe in solchen Bereichen. Im Gegensatz dazu verlaufen Hauptwindrichtung und Straßenverlauf im Teilstück zwischen der Eisgasse und der Pfarrgasse parallel – dies bedeutet sehr gute Austauschbedingungen. D.h. bei gleicher Emission würde sich hier eine geringere Schadstoffbelastung einstellen.

3. Der gewählte Straßenabschnitt weist eine Steigung auf, was zu einem ungünstigeren Emissionsverhalten führt. Auf beiden Seiten der Fahrbahn sind Messeinrichtungen installiert, so dass die Belastung sowohl bergauf als auch bergab geprüft werden kann. Die Messstellen befinden sich zum Teil im Rückstaubereich der dortigen Ampel. Auch dies führt zu höheren Emissionen.

4. Im Einflussbereich des gewählten Straßenabschnitts befindet sich u.W. ein Kindergarten und damit ein besonders sensibles Schutzgut.

Die o.a. Sachverhalte zeigen, dass die gewählten Standorte den Anforderungen der 39. BImSchV entsprechen und im Verlauf der Hemminger Hauptstraße dort die höchsten Immissionen zu erwarten sind.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Stellungnahme weitergeholfen zu haben und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen
und Naturschutz Baden-Württemberg

 


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