Die Strohgäubahn – eine schier endlose Geschichte (Teil 2)

Die Strohgäubahn – Fortsetzung einer schier endlosen Geschichte.

In meinem letzten Bericht habe ich die Gesamtkosten zusammengestellt, die auf die Aufgabenträger für die Strohgäubahn in den kommenden Jahren zukommen können.
Für die vom Landkreis bevorzugte Variante (Heimerdingen bis Korntal) kämen für die neuen Wagen und die nicht geförderten Infrastrukturmaßnahmen für die Träger (Landkreis und vier Anliegergemeinden) Investitionen in Höhe von ca.19 Millionen € zusammen, bei der vom Verband Region Stuttgart (VRS) favorisierten Maximallösung (Weissach bis Feuerbach) lägen die Investitionen bei mehr als 26,5 Millionen €, die unter den dann fünf Anliegergemeinden (ohne Landkreis) aufzuteilen sind.
Der Abmangel für den laufenden Betrieb würde sich im ersten Fall bei etwa 1,4 Millionen € im zweiten Fall bei mehr als 3 Millionen € einpendeln.
Nun muss man sowohl die Investitions- als auch die laufenden Betriebskosten auf die einzelnen Träger aufteilen.
Lassen Sie mich mit dem jährlichen Kapitaldienst für die gesamten Investitionen (Wagen und Infrastruktur) beginnen, dabei wird jeweils mit einer Rate von 6 % für Zins und Tilgung gerechnet, was einer Laufzeit von etwa 20 Jahren entspricht.
Der Landkreis übernimmt für die von ihm gewünschte Variante die Hälfte, dies entspricht ca. 570.000 €, die andere Hälfte wird nach dem gegenwärtigen Schlüssel auf die vier Anliegerkommunen verteilt, das würde für Hemmingen einen Betrag in Höhe von ca. 170.000 € (30 % aus 570.000 €) bedeuten.
Falls die Maximallösung (Weissach bis Feuerbach unter der Trägerschaft des VRS) zum Tragen kommen sollte, würde sich mit großer Wahrscheinlichkeit der Landkreis aus der Trägerschaft zurückziehen, der gesamte Kapitaldienst verbliebe also bei den dann fünf Kommunen. Ergebnis für Hemmingen: Jährlich ca. 460.000 €.
Die laufenden Betriebskosten würden im ersten Fall unter Landkreis und Anliegerkommunen wie oben beschrieben aufgeteilt, damit verblieben bei der Gemeinde ca. 210.000 €, im zweiten Fall wären es nur noch ca. 17.000 €, da die Betriebskosten dann – wie bei der S-Bahn auch – von allen Gemeinden des VRS aufgebracht werden müssten.
Wir Freien Wähler warten nun einerseits auf ein verbessertes Angebot des Landkreises, da nach unserer Auffassung der Landkreis für den gesamten ÖPNV – und nicht nur für den Busverkehr – in seinem Gebiet zuständig ist.
Andererseits muss der VRS neben seinem sehr allgemein gehaltenen Angebot, die Trägerschaft für die Strohgäubahn übernehmen zu wollen, auch konkrete Zahlen auf den Tisch legen. Der VRS muss also exakt formulieren, welche Kosten bei seiner Trägerschaft auf die Anliegerkommunen zukommen werden, vor allem auch die Kosten, die zusätzlich entstehen werden, wenn der VRS für die weiteren Nebenbahnen (Schönbuchbahn, Tälesbahn und Wieslauftalbahn) verantwortlich werden sollte.
Zum Dritten muss sich auch die WEG äußern, inwieweit sie bereit ist, sich an den anstehenden Investitionen zu beteiligen. Man kann zum einen nicht mit dem Busverkehr Geld verdienen und zum anderen die Öffentliche Hand in die Pflicht nehmen und sich von ihr den bei der Bahn auflaufenden Abmangel finanzieren lassen.
Wie geht es nun weiter?
Zunächst müssen natürlich die oben angesprochenen Fragen geklärt werden.
Da die Antworten aber schon voraussehbar sind, wird man eben politisch entscheiden müssen, ob man sich als Kommune weiterhin eine Bahn leisten will oder eben nicht.
Dabei darf man allerdings zweierlei nicht aus den Augen verlieren:
Mit der Radikallösung (Stopp für die Strohgäubahn) würde man die Verwirklichung der Vision einer Stadtbahnhaltestelle in Hemmingen sterben lassen, außerdem müsste man die Fördermittel des Landes, die man für die bereits getätigten Investitionen erhalten hat, zurückzahlen.
Mit der Maximallösung (Weissach bis Feuerbach), die dann in der Obhut der Region liegt, haben wir enorm hohe Investitionskosten, die auf die fünf Anliegerkommunen aufgeteilt würden – der VRS wird sich daran sicher nicht beteiligen – dafür würden sich die Betriebskosten deutlich reduzieren, da sie dann von den ca. 180 Mitgliedsgemeinden des VRS aufzubringen sind. Allerdings hätten dann die Kommunen an der Strecke kein Mitspracherecht bzgl. der Fahrplangestaltung.
Falls wir uns für einen Erhalt der Strohgäubahn aussprechen sollten – ich würde dies begrüßen – lässt sich ein Fazit auf jeden Fall ziehen:
Es war schon immer etwas teurer, sich das Besondere zu leisten!
Sie, liebe Leserinnen und Leser, haben sicherlich eine eigene Meinung zu diesem Thema.
Genau diese würde uns interessieren, damit unsere Entscheidungsgrundlagen noch fundierter sind.
Deshalb lassen Sie uns Ihre Meinung wissen, am besten per Email an die Adresse wugerlach@t-online.de oder noch besser, sie besuchen uns bei unserem nächsten Treffen am Mittwoch, dem 16. Juli 2008 um 19:30 Uhr im GSV-Clubhaus, bei dieser Gelegenheit werden wir sicher eine weitere Diskussionsrunde zu diesem brisanten Thema einlegen.
Schreiben Sie uns, besuchen Sie uns, leben Sie mit uns getreu unserem Motto:
„Hemmingen geht uns Alle an!!!“

Wolfgang Gerlach
(Fraktionsvorsitzender)

 


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