Windräder im Strohgäu

Im Zuge der Energiewende weg von der Atomkraft und von fossilen Energieträgern kommt der Windenergie auch im Binnenland eine entscheidende Bedeutung zu.

Bei der Nutzung von Windenergie handelt es sich um ein so genanntes “privilegiertes Vorhaben“. D. h. grundsätzlich kann jeder Windkraftanlagen im Außenbereich errichten, sofern öffentliche Belange dem nicht entgegen stehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist.

Um eine „Verspargelung“ der Landschaft zu verhindern, hat der Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen beschlossen, von seiner Planungshoheit Gebrauch zu machen und Windenergieanlagen nur auf ausgewiesenen Gebieten, den so genannten Konzentrationszonen zuzulassen.

Wichtigstes Kriterium für den wirtschaftlichen Betrieb einer Windkraftanlage ist eine ausreichende Windgeschwindigkeit. Diese liegt bei mindestes 5,3 m/s im Durchschnitt in 100 m Höhe (Referenzhöhe). Hierbei wird der Windenergieatlas des Landes Baden-Württemberg zu Grunde gelegt. Da diese Geschwindigkeit an keinem Punkt des Hemminger Markung auch nur annähernd erreicht wird, kommt Hemmingen als Standort für Windenergie nicht in Frage. Auf Schwieberdinger Markung ist das „Lange Feld“ der einzige geeignete Standort. Er liegt zwischen Schwieberdingen im Westen und Kornwestheim im Osten. Im Süden wird es von Münchingen und im Norden von Möglingen begrenzt. Dort befinden sich die besten Ackerböden Baden-Württembergs, die sehr intensiv landwirtschaftlich und auch gärtnerisch genutzt werden. Die Windenergieanlagen würden jedoch die Landwirtschaft nur geringfügig beeinträchtigen.

Windräder-Karte

Laut Windenergieerlass von Baden-Württemberg müssen Windkraftanlagen in Konzentrationszonen aus mindestens drei Windrädern bestehen. Bei einem Flächenbedarf von 6 Hektar pro Windrad bedeutet dies also eine Fläche von ca. 18 ha.

Bei einer Ausweisung eines Windparks müssen auch die Belange des Artenschutzes (u. a. von Vögeln und Fledermäusen), des Naturschutzes und der Landschaftsplanung und die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild berücksichtigt werden.

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Ein weiterer Aspekt ist die Beeinträchtigung durch Geräusche und Schattenwurf. Um die Immisionsgrenzwerte einzuhalten, ist ein Abstand zu Wohngebieten von 700 m und zu Mischgebieten und zu Aussiedlerhöfen von 500 m erforderlich.

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands hat beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten. Die Bürger werden über Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und haben dann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Wir wünschen allen Hemmingerinnen und Hemmingern schöne Ferien.

Allen Daheimgebliebenen schönes Wetter, allen Reisenden einen wunderschönen und erholsamen Urlaub.

Für die Freien Wähler

Günter Ramsaier

 


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