Kultusministerium beschneidet unser kommunales Selbstverwaltungsrecht.

Was ist passiert, dass ich eine so heftige Überschrift gewählt habe?

Hier die Vorgeschichte in Kürze: Im letzten Jahr wurden an der Gemeinschaftsschule Schwieberdingen-Hemmingen – kurz Glemstalschule – ohne Rücksprache mit dem Schulträger 5 Klassen aufgenommen. Um dies in Zukunft zu verhindern haben die Räte beider Gemeinden unter großen Mühen einen Kompromiss kreiert. Dieser besagt unter anderem, dass in der Glemstalschule zukünftig maximal 4 Klassen pro Jahrgang aufgenommen werden dürfen, wobei der bisherige Einzugsbereich der Realschule (Hemmingen, Schwieberdingen, Hochdorf) zugrunde gelegt wurde. Die Gründe für diese Übereinkunft – die übrigens maßgeblich von Freien Wählern und CDU aus Hemmingen gestaltet wurde – sind vielfältiger Art. Wer mehr dazu wissen möchte, darf sich gerne an ein Mitglied unserer Fraktion wenden. Die Adressen finden Sie auf unserer Homepage unter https://hemmingen.freiewaehler.de/.

Zurück zu der Situation, die in den letzten Wochen entstanden ist. Auch in diesem Jahr haben sich viele Kinder auf unserer Glemstalschule angemeldet, zu viele für eine Vierzügigkeit. Allerdings stammt fast die Hälfte der Angemeldeten aus Gemeinden, die nicht zu dem von uns im Kompromiss festgelegten Einzugsbereich gehören. Deshalb gab es einige Absagen an Kinder, die eine andere Gemeinschaftsschule ohne große Probleme erreichen können. Der Gemeindeverwaltungsverband, das Staatliche Schulamt und das Regierungspräsidium trafen sich vor ca. 10 Tagen zu einer Besprechung, deren Ergebnis genau diese Vierzügigkeit festlegte – ausdrücklich bestätigt von einem Mitarbeiter des Regierungspräsidiums. Alle Beteiligten dachten, dass damit endgültig ein Knopf dran gemacht war – ist doch das Regierungspräsidium die dem Schulamt vorgesetzte Dienstbehörde. Am vergangenen Montag schlug nun ein Brief – kein Erlass, kein Bescheid, nur eine Mitteilung – des besagten Regierungspräsidiums an den Vorsitzenden des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) – BM Lauxmann aus Schwieberdingen – wie eine Bombe ein. In diesem Brief wird uns mitgeteilt, dass das Staatliche Schulamt vom Kultusministerium angewiesen wird, allen an der Glemstalschule angemeldeten Kindern mitzuteilen, dass sie dort auch aufgenommen werden, dass dort also eine fünfte Eingangsklasse einzurichten ist – folglich eine totale Kehrtwende gegenüber der Aussage von vor einer Woche. Dies stellt einen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht dar, der so nicht hinnehmbar ist, gegen den wir uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln wehren werden.

Was bedeutet das für die neuen fünften Klassen? Es wird 5 Klassen geben, darunter  drei Klassen, die mit 28 Kindern bis zum Anschlag gefüllt sein werden und zwei weitere Klassen mit 21 oder 22 Kindern, darunter jeweils ca. 5 Inklusionskinder. Dies ist sicher für die Inklusionskinder von großem Vorteil, ob es aber für die anderen Kinder des Jahrgangs bzw. der ganzen Schule gerecht ist, wage ich zu bezweifeln.

Was bedeutet das für die Glemstalschule? Sie wird im zweiten Jahr fünfzügig geführt, es werden also für die dann drei Jahrgänge der Gemeinschaftsschule 14 Klassenzimmer benötigt. Dazu kommen noch 10 Klassen der Realschule. Dies führt zu katastrophalen räumlichen Verhältnissen. Da die Klassen der Gemeinschaftsschule feste Klassenzimmer haben, werden für die Klassen der Realschule nicht mehr viele Räume übrigbleiben – Es wird also etliche Wanderklassen geben und es wird noch mehr Unterricht in dafür wenig oder nicht geeigneten Räumen stattfinden müssen. Ob mit dieser äußerst schwierigen räumlichen Situation das pädagogische Konzept der Glemstalschule erfolgreich umgesetzt werden kann? Diese Frage müssen sich die Eltern wirklich stellen.

Was bedeutet das für die Zukunft? Es ist zu befürchten, dass sich die Situation in den nächsten zwei oder drei Jahren nicht ändern wird, da – durch den Wegfall von Haupt- und Werkrealschulen – der Run auf die Gemeinschaftsschulen groß ist und es die Landesregierung versäumt hat, die Einrichtung solcher Schulen zu forcieren.

Was sagt die Schulleitung dazu? Wenn man den Artikeln in Stuttgarter und Ludwigsburger Zeitung in den vergangenen Tagen Glauben schenken darf, stellt die Unterbringung der zusätzlichen Klasse für die Schulleitung aus organisatorischen Gründen kein größeres Problem dar!!!! Im Gegenteil, man freut sich für die Kinder und die Eltern und vergisst dabei zu sagen, dass nur die beiden Klassen mit den Inklusionskindern von der Einrichtung dieser zusätzlichen Klasse profitieren werden.

Der Gemeindeverwaltungsverband Schwieberdingen-Hemmingen ist der Schulträger der Glemstalschule. In dieser Eigenschaft haben sich seine Mitglieder nach langem Ringen in einem Grundsatzbeschluss für eine maximale Vierzügigkeit der Glemstalschule ausgesprochen. Genau diesen Grundsatzbeschluss fordert die Schulleiterin nun ein! Zitat aus der LKZ vom 15. Juli 2015: „Schulleiterin Vöhringer sagt: Ich wünsche mir, dass eine grundsätzliche Entscheidung getroffen wird und so etwas nicht mehr vorkommt.“ Dazu fehlen mir die Worte!

Einige Mitglieder unserer Fraktion haben sich für die nochmalige Fünfzügigkeit ausgesprochen, weil sie damit für die Inklusionskinder eine bessere Situation schaffen wollten. Dies wird aber die gesamte Fraktion nicht daran hindern, sich mit Vehemenz gegen diese Einmischung des Kultusministeriums zu wehren. Belange, die nur uns etwas angehen, werden auch nur von uns entschieden – das war so, das ist so und das muss auch so bleiben!

Für die Freien Wähler

W. Gerlach

 


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