Fortschreibung des Redaktionsstatutes

Vor etwa einem Jahr hat der Gemeinderat eine neue Gemeindeordnung und in diesem Rahmen auch ein neues Redaktionsstatut beschlossen. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig, weil er auf Vorschriften der Landesregierung beruhte. Inzwischen haben wir festgestellt, dass dieses Redaktionsstatut von Gemeinden in unserem Umfeld nicht so streng ausgelegt wird, wie wir uns dies angetan haben. Deshalb habe ich einen Antrag zur Änderung dieses Statutes formuliert, den alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen mittragen.

Wolfgang Gerlach

Gemeinsamer Antrag der CDU-; FW-; SPD- und FDP-Fraktion zum Thema: „Änderung des Redaktionsstatuts“.

Sehr geehrter Herr Schäfer,

im November 2016 haben wir im Zuge der Änderung der Gemeindeordnung ein neues Redaktionsstatut beschlossen. Dieses bietet zwar den Fraktionen eine Plattform, um sich zu aktuellen kommunalpolitischen Angelegenheiten zu äußern. Allerdings schränkt dieses Statut nicht nur die Möglichkeiten der Berichterstattung für die Ortsvereine der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppierungen beträchtlich ein, sondern bremst auch die Kommunikation der Kommunalpolitik mit dem Bürger aus. Diese Einschränkungen führen dazu, dass der Kontakt mit dem Bürger gerne über die sozialen Netzwerke läuft und dort häufig sehr emotional geführt wird, was einer sachlichen Diskussion zuwiderläuft.

Dies ist nach einhelliger Meinung aller im Gemeinderat vertretenen Fraktionen eine unerträgliche Situation.

Deshalb stellen wir folgenden Antrag:

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Nachbarkommunen Informationen einzuholen, wie dort die von der Landesregierung vorgegebenen Richtlinien für das Redaktionsstatut des Amtsblattes umgesetzt werden.
Dabei sind die Antworten auf folgende Fragen von besonderer Bedeutung:

a.      Wie lang ist die Karenzzeit vor Europa-; Bundestags- und Landtagswahlen für die Fraktionen?

b.     Wie lang ist die Karenzzeit vor Kommunalwahlen für die Fraktionen?

c.      Wie lang ist die Karenzzeit vor Europa-; Bundestags- und Landtagswahlen für die Ortsvereine?

d.     Wie lang ist die Karenzzeit vor Kommunalwahlen für die Ortsvereine?

e.     Welche Möglichkeiten haben die Ortsvereine mit Vorberichten auf eindeutig nicht politisch geprägte Veranstaltungen hinzuweisen?

f.      Welche Möglichkeiten haben die Ortsvereine mit Vorberichten auf politische Veranstaltungen hinzuweisen?

g.      Welche Möglichkeiten haben die Ortsvereine mit Artikeln von eindeutig nicht politisch geprägten Veranstaltungen zu berichten?

h.     Welche Möglichkeiten haben die Ortsvereine mit Artikeln von politischen Veranstaltungen zu berichten?

2.     Gibt es – außer dem Beispiel Crailsheim – weitere Zeitungsverlage, die sich gegen die Berichterstattung der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen im örtlichen Amtsblatt gerichtlich gewehrt haben?

Für eine zeitnahe Beantwortung unserer Fragen sind wir der Verwaltung äußerst dankbar.

gez.: W. Bauer (CDU); gez.: W. Gerlach (FW); gez.: W. Stehmer (SPD); gez.: B. von Rotberg (FDP)

Termine