Sanierung und Umbau der Glemstalschule

Am vergangenen Dienstag stand im Gemeinderat wieder einmal unsere Glemstalschule auf der Tagesordnung. Dabei diskutierten wir über eine Machbarkeitsstudie, die dem GR vor 4 Wochen als Fortschreibung einer Studie aus dem Jahre 2016 vorgestellt wurde. Das Ergebnis dieser neuen Studie hat uns alle im wahrsten Sinne zunächst mal sprachlos gemacht. Wir waren mehr oder weniger geschockt.

Ausgehend vom Ergebnis der ersten Studie mit Beträgen von 13-16 Millionen Euro für die Sanierung der Glemstalschule, kamen die nun vorgestellt Zahlen schon sehr überraschend. Ob wir nun über 28 oder 30 Millionen Euro reden, das ist sicherlich nicht entscheidend. Beide Beträge sind für unseren Haushalt nicht verkraftbar, zumal darin noch einige Unwägbarkeiten enthalten sind, wie zum Beispiel die fehlende Untersuchung der Bodenbeschaffenheit und die damit einhergehenden Unsicherheiten für die Gründung der Gebäude, es wurden auch die Kosten für die Ausstattung der Schule nicht untersucht, dazu kommen noch prognostizierte Preissteigerungen in Höhe von circa 4,5 % was in etwa 1,3 Millionen € pro Jahr entspricht.

Wie wird die Sanierung der Schule nun finanziert?

Zum einen mit einer Förderung des Landes in Höhe von vielleicht 5 Millionen Euro (die noch nicht gesichert sind), die restlichen Kosten in Höhe von derzeit 25 Millionen Euro teilen sich die Trägergemeinden Schwieberdingen und Hemmingen im Verhältnis 60 zu 40, das bedeutet für uns einen Kostenanteil von circa 10 Millionen Euro. Dieser Eigenanteil wird über Kredite finanziert, da der GVV als Schulträger über keine eigenen Mittel verfügt.

Aus diesem Eigenanteil entstehen für Hemmingen Folgekosten in Höhe von circa 1 Million € pro Jahr. Diese Million setzt sich zusammen aus circa 200.000 € für Abschreibung, circa 300.000 € für Zins und circa 500.000 € für Tilgung. Bei diesen Folgekosten wurden die oben angesprochenen Unwägbarkeiten noch nicht einmal berücksichtigt.

Diese 1 Million Euro an Folgekosten wäre für uns in Hemmingen sicherlich im nächsten Jahr finanzierbar nicht aber in den folgenden Jahren.

Diese 1 Million Euro Folgekosten pro Jahr würde uns aber auch die Finanzierung bereits angedachter Investitionen in Hemmingen (zum Beispiel Kindergarten Laurentiusstraße, Neubau Bauhof, Neubau Hauptstraße 37, …) erschweren, wenn nicht sogar ganz unmöglich machen!

Diese 1 Million Folgekosten würde natürlich auch zu Lasten der kommenden Generationen gehen. Wollen wir das wirklich, wollen wir den Gestaltungsspielraum unserer Kinder und Eneklkinder heute schon derart einschränken, nur damit wir eine Schule in Highline Ausführung haben, oder genügt uns nicht auch eine Schule mit einer sparsameren räumlichen Ausstattung, in der trotzdem guter Unterricht stattfinden kann? Uns Freien Wählern genügt die zweite Variante, wir benötigen keine Highline Ausführung.

Wie geht es nun weiter bei der Suche nach einem Kompromiss, der sowohl die Wünsche der Schule nach ausreichenden Räumlichkeiten als auch die Sorge der Gemeinderäte bezüglich der Finanzierung und deren Folgekosten berücksichtigt.

Welche Antwort finden wir auf die Frage, inwieweit die Vorgaben der Schulbauförderrichtlinien mit den Ansprüchen an deren Finanzierung vereinbart werden können.

Die Antwort auf diese Frage sollte so ausfallen, dass alle – wirklich alle – Beteiligten damit leben können und anschließend auch an einem Strang ziehen.

Da wir sicherlich nicht die einzigen Schulträger sind, die sich mit dieser Frage beschäftigen, schlagen wir als ersten Schritt vor:

Bei mehr als 300 Gemeinschaftsschulen im Lande muss es doch Beispiele dafür geben, wie aus einem bestehenden Hauptschul- oder Realschulgebäude durch geeignete Maßnahmen eine funktionsfähige Gemeinschaftsschule wurde, ohne dabei derartige Summen investiert zu haben.

Wir sollten also nicht nur eine neugebaute Gemeinschaftsschule (Möglingen oder Hirschlanden) besichtigen, sondern auch eine Schule besichtigen, bei der die oben gestellte Frage schon beantwortet worden ist, die also so umgestaltet worden ist, dass die Räumlichkeiten für den Gemeinschaftsschulunterricht geeignet sind.

·         Als weitere Schritte schlagen wir vor:

·         Klärung der Förderung durch das Land,

·         Klärung der Kosten für die Ausstattung,

·         Klärung der Kosten für die Gründung des beziehungsweise der Gebäude,

·         Und als Vorgriff auf den nächsten Tagesordnungspunkt: das endgültige Ende der Diskussion über eine gymnasiale Oberstufe!!!

·         Außerdem halten wir die Festlegung eines Kostendeckels für die gesamte Maßnahme für absolut notwendig.

Für die Freien Wähler

Wolfgang Gerlach

 


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